Bedingungen für die Teilnahme am Projekt »LandStreicher Sachsen«

»LandStreicher Sachsen« ist ein Projekt des Sächsischer Musikrat e.V. (nachfolgend Veranstalter genannt) und richtet sich an junge Musikerinnen und Musiker (nachfolgend Teilnehmer genannt) im Alter von 10 bis 14 Jahren (Stichtag ist am 01.07. des jeweiligen Projektjahres), die ein Streichinstrument spielen und die ihren Wohnsitz in Sachsen haben oder deren instrumentale Ausbildung an einer sächsischen Einrichtung erfolgt. Die Teilnehmerzahl der jährlich stattfindenden Projekte ist begrenzt. Die Auswahl erfolgt über ein Auswahlverfahren.

1. Anmeldung und Auswahlverfahren

Die Anmeldung zum Auswahlverfahren (nachfolgend Probespiel genannt) erfolgt digital mittels eines Anmeldeformulars, das vollständig ausgefüllt bis zum jeweils angegebenen Bewerbungsschluss beim Veranstalter eingehen muss. Mit dem Absenden der Anmeldung erkennt der Teilnehmer (bzw. der/die Erziehungsberechtigten) die Teilnahmebedingungen inkl. der dazugehörigen Datenschutzerklärung vollständig an. 

Nach Bewerbungsschluss wird durch den Veranstalter der Zeitplan der Probespiele mitgeteilt und veröffentlicht.

Die Entscheidungen der Jury zum Probespiel sowie Entscheidungen zur Zusammensetzung dieser Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit der Mitteilung über ein bestandenes Probespiel ist die Teilnahme des jeweiligen Teilnehmers für beide Seiten verbindlich (entspricht Vertragsschluss nach BGB §§ 145 ff). 

Die Erziehungsberechtigten erhalten vom Veranstalter eine Elternerklärung, die vor Projektbeginn digital auszufüllen, abzusenden und anschließend auszudrucken und von allen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist. Eine Projekteilnahme ist nur bei Vorliegen der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Elternerklärung möglich. Der Inhalt der Elternerklärung ist verbindlicher Bestandteil der Teilnahmebedingungen.

2. Kosten und Teilnahmebeitrag

Für die Teilnahme am Projekt ist durch jeden Teilnehmer ein Teilnahmebeitrag zu entrichten, dessen Höhe mit der jeweiligen Ausschreibung bekannt gegeben wird. Dieser ist nach Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter fällig. Der Teilnahmebeitrag ist ein anteiliger Beitrag des Teilnehmers an den Kosten des Projekts. Enthalten sind: Unterkunft im Mehrbettzimmer sowie Vollverpflegung während des Projekts, Anreise von zentralen Abfahrtstellen, Fahrten während des Projektes und zum Ort des Abschlusskonzertes, die künstlerisch-pädagogische Betreuung und Anleitung sowie die Beaufsichtigung des Teilnehmers. Eine Aufteilung des Teilnahmebeitrags bei Wegfall einzelner Leistungen ist nicht möglich. Eine Erstattung des Beitrages nach Absage des Teilnehmers ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Differenz zwischen dem erhobenen Teilnahmebeitrag und den tatsächlich pro Teilnehmer entstehenden Kosten trägt der Veranstalter. Die Kosten für die Anreise zu den Abfahrstellen und für die Abreise vom Ort des Abschlusskonzertes trägt der Teilnehmer.

3. Versicherung

Die Teilnehmer sind während des Projektes nicht zusätzlich durch den Veranstalter kranken-, unfall- oder haftpflichtversichert. Eine Haftung des Veranstalters für Geld und Wertsachen des Teilnehmers, die in Wohn- und Unterrichtsräumen aufbewahrt werden, ist ausgeschlossen.

Die durch die Teilnehmer mitgeführten Instrumente sind ebenfalls nicht durch den Veranstalter versichert. Handelt es sich bei diesem Instrument um ein Leih- oder Mietinstrument, so liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Teilnehmers (bzw. dessen gesetzlichen Vertreters), den Leihgeber bzw. Vermieter ggf. über die Nutzung des Instruments im Rahmen des Projektes zu informieren.

4. Teilnahme

Die Teilnahme am Projekt erfordert grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht des Teilnehmers bei allen Terminen des Projektes entsprechend des durch den Veranstalter festgelegten Zeitplans. 

5. Hausordung, Jugendschutzgesetz und Projektregeln

Die gemeinsame Projektzeit erfordert Regeln, um eine Atmosphäre des respektvollen, friedlichen und kreativen Miteinanders zu ermöglichen und das Projektziel zu erreichen. Die Teilnehmer werden zu Beginn des Projektes ausdrücklich auf die Einhaltung der Hausordnung und des Jugendschutzgesetzes aufmerksam gemacht sowie über die weiteren während des Projektes geltenden Regeln informiert. 

Verstößt ein Teilnehmer gegen das Jugendschutzgesetz, die Hausordnung, die Regeln des Projektes oder die Anweisungen des Veranstalters bzw. dessen Vertreter (Projektleitung, Dozenten) kann der betreffende Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Projekt ausgeschlossen werden. Die in diesem Fall erforderliche Abreise hat unverzüglich mittels Abholung durch den/die Erziehungsberechtigten und auf deren Kosten zu erfolgen.

6. Medien

Der Teilnehmer (bzw. dessen gesetzlicher Vertreter) erklärt gemäß »Datenschutzerklärung für Projekte des Sächsischer Musikrat e.V.« sein Einverständnis zu Aufzeichnungen von Ton und Bild sowie deren Vervielfältigungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt gemacht werden. Er überträgt hieraus entstehende Rechte hiermit auf den Veranstalter.